Steffisburg soll die Lebensqualität als Dorf behalten.

Rettet unser Dorf

Einige Fakten und Beurteilungen zum neuen Baureglement der Gemeinde Steffisburg, welches vom 14.05.2021 bis 14.06.2021 öffentlich aufgelegt war. Von diesen Vorschlägen sind, ausser Versprechen, keine rechtlich verbindlichen Änderungen in die Revision eingeflossen. Wir können und wollen die Ortsplanungsrevision am 13. Februar daher nicht gutheissen und stimmen NEIN. 

Nutzungszonen

Art. 2 Masse der Nutzung

Fakt

Mit dem Wegfall der Ausnützungsziffer (AZ) und der Reduktion der grossen Grenzabstände um 2-3 Meter, werden die Bruttogeschossflächen (ca. Wohnfläche) wesentlich erhöht.

Beispiel:

In der W2 ( zweistöckig + Attika, früher eine AZ von 0.6 ) kann neu eine AZ, je nach Grösse des Grundstücks, von 0.8 bis 1.1 erreicht werden, für Grundstücke von 450 m² bis 750 m².

In der W3 ( dreistöckig + Attika, früher eine AZ von 0.75 ) kann neu eine AZ, je nach Grösse des Grundstücks, von 1.0 bis 1.3 erreicht werden, für Grundstücke von 650 m² bis 1000 m².

Dies bedeutet, dass die Bruttogeschossfläche gegenüber der früheren Vorschrift im Extremfall verdoppelt, oder um durchschnittlich 50% erhöht werden kann. ( Die Gemeindeverwaltung rechnet mit maximal 20% .) Wobei in einigen Zonen noch eine Aufzonung erfolgt, was z.B. von W2 auf W3 nochmals eine Erhöhung der Bruttogeschossfläche um 37% ausmacht.

Beurteilung

Wir haben nichts gegen eine Verdichtung nach innen, dies ist auch im Sinne der Erhaltung der Grünflächen. Wobei die grossen Grenzabstände aus unserer Sicht nicht zu reduzieren sind. Denn sogar ohne Reduktion der grossen Grenzabstände hätten wir durch die erlaubten Aufzonungen immer noch ca. 40% Erhöhung der Wohnfläche.

Ein negativer Effekt entsteht durch noch höhere Land- und Verkaufspreise für bestehende Liegenschaften, da mehr gebaut werden darf.
Da wir jetzt auf einen Schlag eine riesige virtuelle Bauflächenreserve erhalten, verstehen wir nicht, weshalb bestehende Grünflächen ( welche in der ZöN und ZPP liegen und mit kleinen Ausnahmen, im Besitze der Gemeinde sind ) überhaupt noch überbaut werden sollen.

Auch haben wir an der Gemeindeabstimmung im letzten Jahr die Au/Hodelmatte, Stockhornstrasse und die Glättimüli zur Ueberbauung frei gegeben und dies sind nicht kleine Landflächen.

 

Zonen für öffentliche Nutzung ZöN

Fakt

Die maximale Gebäudehöhe wurde in allen Zonen von bestehenden 6-11 Meter auf 12-15 Meter (vereinzelt 16 Meter) Fassadenhöhe erhöht (Ausnahme ist der Tennisplatz und die Kirche Sonnenfeld mit 10 Meter).

Dies ergibt auch hier eine grosse zusätzliche Bauflächenreserve.

Beurteilung

Wir habe hier das Gefühl, dass ein Rundumschlag mit den Gebäudehöhen gemacht wurde, ohne die einzelnen Zonen genau zu betrachten.

Beispiel:

Ist es sinnvoll im Eichfeld eine Sport- oder andere Anlage, zu bauen mit einer Höhe von 15 Meter? Diese Anlage müsste doch den umgebenen Bauten angepasst werden, denn diese sind nicht 15 Meter hoch.

Ist es sinnvoll neben der Kirche resp. Pfarrhaus, ein weiteres Unterweisungshaus oder andere Anlage, zu bauen mit einer Höhe von 15 Meter? Damit würde dieser Bau das Pfarrhaus überragen und würde nicht ins Dorfbild passen.

Zonen mit Planungspflicht ZPP
( G Dorfkern Nord und W Pfrundmatte hinter und neben der Kirche )

Die beiden Gebiete befinden sich in Gemeindebesitz (kleine Ausnahmen im Dorfkern Nord)

Fakt

Die beiden Gebiete sollen neu verdichtet und Gebäude mit einer Fassadenhöhe von bis zu 12-16 Meter erstellt werden können.
Die Pfrundmatte soll neu aus der ZöN in eine ZPP umgewandelt werden. Die Dorfkirche mit Pfarrhaus und Unterweisungshaus bleiben in der ZöN.
Durch die Umwandlung in eine ZPP ist die Sicherstellung für eine Realisierung der Ortskernumfahrung kein Thema mehr. Diese neue ZPP wurde den Bedürfnissen der Esther Schüpbachstiftung (nachfolgend ESS genannt) angepasst.

Was ist genau vorgesehen:
Die freie Landfläche hinter und neben der Kirche soll durch einen riesigen Neubau der ESS (neues Altersheim) überbaut werden. Fassadenhöhen von 13-16 Meter. Das bestehende Altersheim soll abgerissen und in diesem Gebiet Wohnungen im höheren Preissegment (Thuner Tagblatt 3.6.21) gebaut werden, mit viel grösseren Abmessungen als die bestehenden Gebäude. Alle Gebiete werden den Investoren von der Gemeinde im Baurecht überlassen.

Beurteilung

Das Bauprojekt als Ganzes wird wieder nur durch zahlungskräftige (auswärtige) Gesellschaften möglich sein, siehe Scheidgasse etc. Das heisst, dass diese künftig über die Nutzung der Wohnungen und des Altersheims entscheiden werden. Dies darf nicht im Sinne unseres Dorfes sein. Wie ein Neubau des Altersheimes sowie die neuen Wohnblöcke aussehen könnten sehen wir mit den jetzigen Neubauten in der Scheidgasse und der untenstehenden Visualisierung (Rechteckige Klotzbauten mit Dachaufbauten wie im Industriegebiet), völlig unpassend in unser Dorfbild.
Die Aussicht am Nelkenweg (Kirchbühl) wird dermassen beeinträchtigt, dass man im Gartengeschoss nur noch an eine Wand sieht und im oberen Geschoss knapp darüber auf Dachaufbauten etc.
Die Höhe der Ueberbauung inkl. Dachaufbauten wird die Höhe des Kirchendaches erreichen und die Balkonhöhen am Nelkenweg.

Solche markanten Bauten neben der Kirche und dem Pfarrhaus passen nicht in unser Dorfbild. Kirche und Pfarrhaus sollen als Wahrzeichen erhalten bleiben und nicht durch solche Bauten «konkurrenziert» werden.

Heutige Aussicht in die Pfrundmatte

 

Visualisierung der Höhekoten resp. des oberen Referenzpunktes gemäss ZPP (Oberkant ca. Höhe der Balkone am Nelkenweg) Visualisierung noch ohne Dachaufbauten. Dies ist eine Art «worst case» und laut Gemeinde eine nicht realisierbare Testplanung. Wie ein zukünftiges Altersheim tatsächlich aussehen wird, entzieht sich unserer Kenntnis.

Visualisierung der Höhekoten , Aussicht am Kirchbühl

 

 

Zur Esther Schüpbachstiftung (ESS):

Das Pflegeheim der ESS ist sicher in die Jahre gekommen und muss saniert werden ( die Alterswohnungen wurden schon teilsaniert ). Es entspricht sicher auch nicht mehr den heutigen Anforderungen eines Pflegeheimes und soll mehr Zimmer bekommen, d.h. diejenigen der "Unteren Mühle" (auch ESS) hinauf "gezügelt" werden. Aber warum kann dies nicht am existierenden Standort erfolgen mit allenfalls leichten Umbauten/Anbauten? Die jüngsten Beispiele ( Altersheim Glockental, Solina, Altersheim am Berntor ) haben gezeigt, dass dies gut möglich ist. Damit würden keine oder kaum zusätzliche Grünflächen verbaut.

Ist ein Altersheim in der heutigen Form überhaupt noch zukunftsorientiert? Werden wir in Zukunft nicht andere Alterswohnformen haben wie zum Beispiel Generationenhäuser,  Generationenwohnungen und betreutes Wohnen?

Verkehrsaufkommen:

Der Verkehr der gesamten Pfrundmatte wird über die Scheidgasse ins Dorf fahren. Wer die Situation kennt, weiss, dass es schon jetzt fast unmöglich ist, in Stosszeiten Richtung Kirche abzubiegen. Das Gleiche gilt beim Abbiegen ab Oberdorfstrasse in die Scheidgasse (verursacht auch Stau auf der Oberdorfstrasse).

Dazu kommen noch die Fahrzeuge der Bewohner/innen der Neubauten Scheidgasse, Bären, Gallihaus etc. Auch für den Langsamverkehr des Quartiers, der Schulen, des Friedhofs und des Altersheims wird es immer gefährlicher.

Wir meinen, bevor die Verkehrssituation Einmündung Scheidgasse nicht gelöst ist, dürfen keine zusätzlichen Wohnungen im Bereich der Scheidgasse gebaut werden.

 

Vorstellung zur jetzigen Grünfläche in der Pfrundmatte und zum Dorfkern Nord

Die gemeindeeigenen Parzellen in diesen Zonen ( Pfrundmatte und Dorfkern Nord ) sollten im neuen Baureglement, in Grünzonen überführt werden, damit die letzten freien Grünflächen im Dorf bestehen bleiben. Lebensqualität der Anwohnerschaft vor Profit der Investoren!

Eine Wiedereinzonung sollten wir der nächsten Generation überlassen. Wir haben mit dem Wegfall der AZ doch genug Baureserve geschaffen.

In der Pfrundmatte könnten wir im Moment einen Begegnungspark für Jung und Alt gestalten, so kann auch die Biodiversität gelebt werden. Ein Fuss- und Veloweg wäre gut denkbar, welcher ab Hohlweg in Richtung HPS führt. Somit könnten die Schüler ab der Schönau etc., ohne durch den Dorfkern zu fahren, ins Flühli gelangen.
Vieles wäre möglich.


 

Mit diesen Beurteilungen wollen wir die Arbeit der Gemeinde für dieses neue Baureglement nicht schmälern und niemanden persönlich angreifen. Sie hat dieses Baureglement sicher mit bestem Wissen und Gewissen erstellt.

Es sind unsere freien Meinungsäusserungen und sie sollen einen Denkanstoss geben, sich auch mit der neuen baurechtlichen Grundordnung zu befassen. 

Steffisburg soll ein Dorf bleiben mit grosser Lebensqualität für alle.

 

 

Eine gemeinsame Aktion von

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